Wer kann das Gütesiegel "Ehrenkodex SEA" beantragen?
Allgemein
Anerkannte gemeinnützige christliche Organisationen, die mindestens einen Jahresabschluss einreichen und bereit sind, die Richtlinien einzuhalten, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Als gemeinnützig gelten Organisationen, die sich sozialen, diakonischen, missionarischen, humanitären oder ähnlichen Aufgaben widmen oder einen entsprechenden Bildungsauftrag erfüllen. Nicht als gemeinnützig anerkannt werden christliche Kirchen und Organisationen, die ausschliesslich Kultuszwecke verfolgen.
Patenschaften
Medien haben in den vergangenen Jahren die Praxis von Patenschaften immer wieder unter die Lupe genommen. Gleiches Recht für alle, Wahrung der Menschenwürde, Kinderschutz, Datenschutz und Transparenz waren immer wieder Diskussionspunkte.
Der Ehrenkodex SEA hat eine Selbstverpflichtung für Patenschaften entwickelt.
Werke, die den Ehrenkodex SEA unterzeichnen und in irgendeiner Form Patenschaften anbieten, sind verpflichtet, diese Richtlinien zu unterzeichnen. Wenn Sie eine Patenschaft übernehmen möchten, fragen Sie nach, ob das Werk den Ehrenkodex SEA und die Richtlinien für Patenschaften unterzeichnet hat.

