Prüfungsverfahren
Unterzeichner des Ehrenkodex SEA müssen der Geschäftsstelle jährlich alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Bei Jahresabschlüssen per 31.12 oder per 31.3, bis 1. September.
Alle Werke werden jährlich gemäss dem Wortlaut Ehrenkodex auf ihre Geschäftsführung hin geprüft und bekommen jeweils im Dezember die Bestätigung zur Weiterverwendung des Gütesiegels Ehrenkodex SEA.
Die jährliche Prüfung aller Werke erfordert einen entsprechenden Aufwand unserer Revisoren. Sie hat aber den Vorteil, dass relativ schnell reagiert werden kann, wenn Anforderungen nicht erfüllt sind.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Checkblatt.pdf | 340.26 KB |
| Revisionsblatt.pdf | 335.06 KB |

