Zertifizierungsgebühren
Die Erstzertifizierung kostet eine Jahresgebühr. Die Höhe dieser
Gebühr können Sie anhand der Gebührenordnung errechnen. Sie wird vor der
Eröffnung des Prüfungsverfahrens eingefordert.
Der Aufwand für die Rezertifizierungen wird geglättet, in dem die Träger des Gütesiegels jährlich eine umsatzabhängige Gebühr begleichen.
Als Bemessungsgrundlage gilt jeweils der Betriebsertrag des letzten abgeschlossenen Betriebsjahres.
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Gebührentarif Ehrenkodex 2018.pdf | 294.48 KB |